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Mag. Markus Rohrer-Toifl, MBA
Öffentlicher Notar

Verlassenschaftsverfahren

Verlassenschafts-
verfahren

Bei jedem Todesfall in Österreich wird vom zuständigen Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, welches den Zweck hat, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Erblassers ordnungsgemäß abzuwickeln.

Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen.

Wir beraten Sie unparteiisch und unabhängig über die Abwicklung dieses Verfahrens und belehren Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten.

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