Mit einer letztwilligen Anordnung können Sie ihre Vermögensnachfolge, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, regeln.
Gerne errichten wir Ihre letztwillige Anordnung in Form eines Testaments, Vermächtnis, Erbvertrages, aber auch notarielle Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge oder Schenkungen auf den Todesfall.
In diesem höchstpersönlichen Bereich bedarf es einer besonders ausführlichen Beratung, sodass Ihre letztwilligen Anordnungen auch wirklich Ihren Vorstellungen entsprechen. Auf Wunsch verwahren wir Ihre letztwillige Verfügung in unserer Notariatskanzlei.
Jedes Testament, das bei uns hinterlegt wird, wird überdies im österreichischen zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch wird garantiert, dass der letzte Wille im Falle des Todes gefunden wird- es kann somit nicht verloren gehen.