Ist das Verlassenschaftsverfahren in einem anderen Gerichtssprengel anhängig können wir das Verfahren für die Erben auch als sogenannter Erbenmachthaber durchführen.
Ein Erbenmachthaber ist ein von den Erben ausgewählter Notar, auf den sich alle Erben geeinigt haben und dem sie Vollmacht zur Vertretung im Verlassenschaftsverfahren erteilt haben. Diesfalls kann dann schriftlich direkt mit dem Gericht das Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden, wodurch in vielen Fällen dadurch das Verfahren beschleunigt werden kann.
Außerdem wird das Verfahren dadurch in einer besonders vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen als Erben durchgeführt.