Der Notar kann als öffentliche Urkundsperson insbesondere folgende Beglaubigungen – auf Deutsch und zusätzlich auch auf Englisch- und Beurkundungen durchführen:
Unterschriftsbeglaubigungen
Beglaubigte Kopien
Lebenszeugnisse
Notariatsakte über Rechtsgeschäfte
Protokollierung von Beratung, Beschlüssen bzw. tatsächlichen Vorgängen
Beglaubigte Auszüge aus dem Grund- oder Firmenbuch