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Mag. Markus Rohrer-Toifl, MBA
Öffentlicher Notar

Schenken und Übergeben

Immer öfter wird der Liegenschaftsbesitz schon zu Lebzeiten an die Kinder übergeben. Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Vermögensübernahme bereits zu Lebzeiten passiert und die übergebende Person die Gewissheit hat, dass alles in dessen Sinne geregelt ist.

Von einer Schenkung spricht man dann, wenn keine Gegenleistung des Beschenkten verlangt wird. 

Oftmals will der Übergeber sich aber verschiedene Rechte (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht) vorbehalten, um das Objekt weiter nutzen zu können.

Oftmals fallen Schenkungen auch unter die Notariatsaktspflicht (Schenkungen auf den Todesfall, Schenkungen ohne wirkliche Übergabe, Schenkungen zwischen Ehegatten, etc.), auch hier sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

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Auch Bargeldschenkungen bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen einer Anzeigepflicht.

Wir beraten Sie umfangreich und betrachten neben grundbuchsrechtlichen und steuerlichen Aspekten und berücksichtigen auch die erb- und pflichtteilsrechtlichen Belangen.