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Mag. Markus Rohrer-Toifl, MBA
Öffentlicher Notar

Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungs-
folgenvereinbarung

Als Scheidungsfolgensvereinbarung bezeichnet man einen Vertrag zwischen den Ehegatten, die sich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung scheiden lassen wollen.

Diese Vereinbarung beinhaltet alle Scheidungsfolgen und Regelungen zum Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung.

Gerne können wir nach entsprechender Beratung eine individuelle, nach Ihren Wünschen ausgerichtete Scheidungsvolgenvereinbarung für Sie erstellen.

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