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Mag. Markus Rohrer-Toifl, MBA
Öffentlicher Notar

Lebensgemeinschaften

Lebens-
gemeinschaften

Lebensgemeinschaften haben nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Ehe- oft ist das Interesse nach fairen Regelungen über das gemeinsam erworbene Vermögen aber trotzdem groß.

Die von uns erstellten Partnerschaftsverträge haben das Ziel, das Zusammenleben der Partner zu regeln- zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen oder auch im Trennungsfall.

Wir stellen sicher, objektiv die Interessen beider Parteien zu vertreten umso zu idealen Lösungen zu gelangen.

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