Lebensgemeinschaften haben nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Ehe- oft ist das Interesse nach fairen Regelungen über das gemeinsam erworbene Vermögen aber trotzdem groß.
Die von uns erstellten Partnerschaftsverträge haben das Ziel, das Zusammenleben der Partner zu regeln- zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen oder auch im Trennungsfall.
Wir stellen sicher, objektiv die Interessen beider Parteien zu vertreten umso zu idealen Lösungen zu gelangen.