Die Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung bedarf nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz eines Notariatsaktes. Durch diesen werden die Eltern- Kind Rechte begründet.
Gerne belehren wir Paare mit Kinderwunsch eingehend über die rechtlichen Folgen der Zustimmung. Damit ist eine vollständige und umfassende Informationserteilung garantiert.