Mit einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinischen Behandlungen Sie in Zukunft wünschen oder ablehnen, wenn Sie im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Eine solche Verfügung wird im Patientenverfügungsregister registriert, welches gemeinsam von der österreichischen Notariatskammer und dem Roten Kreuz geführt wird und welches jederzeit abgefragt werden kann.