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Mag. Markus Rohrer-Toifl, MBA
Öffentlicher Notar

Erwachsenenvertretung

Erwachsenen-
vertretung

Sollte die Errichtung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr möglich sein, da sie bereits entscheidungs- und handlungsunfähig sind, können Sie bei uns eine gesetzliche Erwachsenenvertretung registrieren lassen und einen Ihrer nahen Angehörigen zur Vertretung bestimmen.

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